Freie Wähler Ortsverein Gerolzhofen e.V.
ABC der Kommunen

Bauausschuss:

Der Bauausschuss  ist für die Hoch- und Tiefbauarbeiten sowohl in der Stadt als auch für die Stadt verantwortlich. Dazu prüft er etwaige Vorhaben und spricht dem Stadtrat entsprechende Empfehlungen aus.

Finanzausschuss:

Bevor sich der Stadtrat mit dem Haushaltsplan beschäftigen kann, muss zuvor der Finanzausschuss gemeinsam mit dem Kämmerer und dem Bürgermeister den Finanzbedarf aller Dienststellen der Verwaltung sowie aller anderen städtischen Einrichtungen (z. B. Feuerwehr, Schule etc.) feststellen.

Der Finanzhaushalt besteht aus dem Verwaltungshaushalt (z. B. Heizkosten für das Rathaus, etc.) und den Vermögenshaushalt (z. B. Umbau des Kindergartens). Nach den Vorbesprechungen gelangt der Haushaltsplan zur Abstimmung in den Stadtrat.

Jugend-, Kultur und Partnerschaftsausschuss:

Sein Aufgabengebiet umfasst im wesentlichen den Aufbau und die Pflege von Partnerschaften mit anderen Städten, den Schutz der Kulturgüter der Stadt, das Fördern des kulturellen Lebens in der Stadt sowie das Aktivieren der Verbindung zwischen der Jugend, den Jugendgruppen und den Vereinen.

Rechnungsprüfungsausschuss:

Im Rahmen der Rechnungsprüfung kontrolliert der Ausschuss, ob die Satzung und der Haushaltsplan eingehalten werden, die Jahresrechnung und der Vermögensnachweis ordnungsgemäß aufgestellt sind, mit den Finanzmitteln wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und ob Aufgaben mit geringerem finanziellem Aufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

Schulverbandsausschuss:

Der Schulverbandausschuss ist zuständig für die Planung und Beratung des jährlichen Schulhaushaltes, für die Einrichtung und den Unterhalt der Schulgebäude und für die Koordination der Beschaffung von Lern- und Lehrmitteln.

Umlegungsausschuss:

Mit Hilfe eines Bebauungsplanes wird ein neues Bebauungsgebiet in Bauplätze, Verkehrs-, Sozial- und Grünflächen aufgeteilt. Die entstandenen Bauplätze werden vom Umlegungsausschuss an die Grundstücksbesitzer, analog deren Einlagen, verteilt.

Umwelt- und Landschaftsausschuss:

Der Umwelt- und Landschaftsausschuss ist verantwortlich für die Erstellung des Landschaftsplanes, führt gemeinsame Beratungen mit der Teilnehmergemeinschaft (Flurbereinigung) durch, nimmt alle Aufgaben in Wald und Flur wahr (z. B. Anpflanzungen, Wegebau usw.) und berät in allen Belangen des Natur- u. Umweltschutzes.

 

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